Ja, je nachdem, in welcher Zweigstelle Sie das Fahrzeug abgeholt haben und mit Abschluss einer zusätzlichen Versicherung können Sie das Fahrzeug auf andere Inseln mitnehmen.
Wenn Sie beispielsweise auf den Balearen auf eine andere Insel fahren möchten, als die, auf der Sie den Mietwagen in Empfang genommen haben, müssen Sie eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen. Die Kosten für eine solche Reiseversicherung betragen etwa 9,00 € pro Tag der Automiete, mindestens aber 25,00 € und höchstens 90,00 €.
Weitere Informationen dazu, ob es von Ihrer Zweigstelle aus möglich ist, den Mietwagen auf eine andere Insel mitzunehmen, finden Sie in den jeweiligen Geschäftsbedingungen (Ref.: https://www.goldcar.es/de/tc/).
Mit diesem neuen System haben unserer Kunden bei allen Mietwagen das Recht auf eine Rückerstattung des nicht verbrauchten Kraftstoffs.
Das System bietet viele Vorteile: Flexibilität, Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit bei der Rückgabe, denn Sie brauchen vor der Rückgabe des Fahrzeugs nicht zu tanken (und keine nahegelegene Tankstelle zu suchen), und Sie finden auf unserer Website wesentlich günstigere Mietpreise.
Die Kosten für das Flex Fuel-System sowie für den entsprechenden Kraftstoff werden bei der Abholung des Wagens bezahlt; bei der Rückgabe des Fahrzeugs erhalten Sie dann umgehend eine Rückerstattung des nicht verbrauchten Benzins.
Es dürfen nur diejenigen den Mietwagen steuern, die im Vertrag als Fahrer eingetragen sind.
Wenn Sie während Ihrer Automiete einen zusätzlichen Fahrer in den Vertrag aufnehmen möchten, müssen Sie sich an die nächstgelegene Goldcar-Zweigstelle wenden. Der neue Fahrer muss sich dort mit seinem gültigen Führerschein ausweisen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie nicht versichert sind, wenn ein nicht autorisierter Fahrer Ihren Mietwagen steuert; in solchen Fällen gelten die Versicherungen nicht.
Die Mietpreise bei Goldcar beinhalten die obligatorische Fahrzeugversicherung gemäß geltenden Gesetzen, Insassenversicherung und Deckung von Schäden bei Dritten.
Ebenfalls inbegriffen ist eine Deckung für Fahrzeugschäden und Diebstahl (Teilkasko mit Selbstbeteiligung).
Die Selbstbeteiligung bezieht sich auf folgende Schäden oder Serviceleistungen: Beschädigungen von Reifen, Felgen, Scheiben, Unterboden und Rückspiegeln, Verlust der Autoschlüssel, Taxi oder Abschleppwagen bei einem Unfall, Aufladen der Batterie.